Italien hat die Rückkehr zur Kernenergie gesetzlich eingeleitet. Der Senat verabschiedete am 23. September 2026 endgültig ein Rahmengesetz zur „nachhaltigen“ Kernenergie, nachdem die Abgeordnetenkammer zuvor zugestimmt hatte. Die Regierung erhält damit eine Delegation, die technischen und rechtlichen Details per Umsetzungsdekrete festzulegen.
Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit verweist auf einen mehrstufigen Zeitplan. In öffentlichen Äußerungen nennt die Regierung das Jahr 2033 als mögliches Datum, ab dem erste Anlagen Strom liefern könnten, sofern Verfahren und Bauvorhaben ohne Verzögerungen verlaufen. Minister Gilberto Pichetto Fratin bekräftigte, die Durchführungsnormen zügig vorzulegen; ihr Inhalt soll Sicherheitsanforderungen, Standortkriterien, Umweltprüfungen und Zuständigkeiten regeln. Parlamentsunterlagen heben hervor, dass erst die präzise Ausgestaltung dieser Umsetzungsdekrete Verfahrenssicherheit schafft – von der Projektprüfung über die Genehmigung bis zur Aufsicht im Betrieb.
Finanzielle Vorarbeiten sind im Haushaltsrahmen verankert. Haushaltsmittel für Planungen und Genehmigungen sind in staatlichen Dokumenten ausgewiesen; entsprechende Linien und Zeitstaffelungen wurden in der Gazzetta Ufficiale bekannt gemacht. Die Mittel dienen unter anderem Studien, Genehmigungsverfahren und der Vorbereitung technologischer Optionen. Konkrete Projektentscheidungen bleiben jedoch den noch zu erlassenden Umsetzungsdekreten vorbehalten, ebenso die Festlegung, wie Staat und private Investoren eingebunden werden und welche Ausschreibungen greifen.
Offen sind zentrale Fragen: die Auswahl möglicher Standorte, die Endlagerung radioaktiver Abfälle, das Verhältnis von Staat und privaten Investoren, die Ausgestaltung von Ausschreibungen sowie die genaue Bau- und Inbetriebnahmefolge. Fachvermerke und Parlamentsunterlagen betonen, dass erst die technischen Standards und Genehmigungswege Rechtssicherheit für Investoren schaffen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen und die dabei üblichen Beteiligungsverfahren werden nach Regierungsangaben Teil der Durchführungsregeln sein; ohne sie sind Standortentscheidungen nicht belastbar.
Politisch markiert der Beschluss eine Kehrtwende nach den Referenden von 1987 und 2011, die den bisherigen Ausstieg bestätigten. Anders als damals setzt der aktuelle Ansatz auf die schrittweise Prüfung „nachhaltiger“ Technologien unter europarechtlichen Vorgaben. Befürworter verweisen auf Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung; Kritiker mahnen Kostenrisiken, lange Vorläufe und ungelöste Entsorgungsfragen an. Eine tragfähige Mehrheitsbildung in betroffenen Regionen gilt als weiterer Prüfstein.
Mit der Finalabstimmung ist der nationale Rahmen gesetzt. Der weitere Fortschritt hängt nun von der fristgerechten Vorlage belastbarer Durchführungsregeln, der Qualität der Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Planbarkeit der Investitionen ab. Die Zielmarke 2033 ist eine Regierungsprognose und steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen, finanziellen und technischen Umsetzungsschritte.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).