Politik

Senat billigt Gesetz für Italiens Rückkehr zur Kernenergie

Der Senat der Republik hat am 23. September 2026 eine Delegationsnorm gebilligt, die der Regierung den Rahmen für Standortwahl, Genehmigung und Aufsicht künftiger Kernanlagen vorgibt.

Der Senat der Republik hat am 23. September 2026 den Gesetzesentwurf zur Delegation an die Regierung für eine nachhaltige Kernenergie endgültig gebilligt. Nach der vorherigen Zustimmung der Camera dei Deputati ist damit das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; es folgen die formelle Ausfertigung durch den Staatspräsidenten und die Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale. Das Gesetz ermächtigt die Exekutive, innerhalb festgelegter Fristen Durchführungsdekrete zu erlassen, die Genehmigung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen regeln.

Kern des Mandats ist ein kohärenter Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus potenzieller Projekte: von der Standortwahl und Sicherheitsanforderungen über Strahlenschutz, Notfallplanung und Transportfragen bis zum Management abgebrannter Brennelemente. Zudem sollen Verfahren zur Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften definiert werden, einschließlich Ausgleichs- und Nutzenmechanismen für Gemeinden. Die Ausarbeitung der Dekrete sieht Konsultationen mit den Regionen und fachbehördliche Gutachten vor; explizit genannt ist dabei der Consiglio di Stato. Federführend ist das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit.

Gilberto Pichetto Fratin, zuständiger Minister, sprach von einem Beginn der Rückkehr zur Kernenergie. Konkrete Zeitpläne für Projekte hängen jedoch von den noch zu erlassenden Dekreten und den anschließenden Genehmigungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungen ab. Regierungschefin Giorgia Meloni begrüßte die Entscheidung politisch. Kritiker in Parlament und Zivilgesellschaft verweisen hingegen auf offene Fragen bei Finanzierung, Aufsicht, langfristiger Abfalllagerung und der Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben.

Mit der Delegationsnorm schafft Italien erstmals seit Jahren wieder einen politischen und regulatorischen Rahmen für eine mögliche Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der Referenden von 1987 und 2011, nach denen die bis dahin verfolgten Programme beendet beziehungsweise neue Vorhaben politisch verworfen wurden. Die nun beschlossene Linie bedeutet keine unmittelbare Standortentscheidung und auch keinen Baubeginn, sondern verschiebt die Debatte in die Ebene konkreter Verordnungen, Verwaltungsverfahren und Technikstandards.

Die praktischen Folgen werden sich erst zeigen, wenn die Regierung die delegierten Regelungen vorlegt: Dann entscheiden sich Tempo und Reichweite der Umsetzung, etwa bei Sicherheitsauflagen, Beteiligungsverfahren, Finanzierungskonzepten sowie bei der Festlegung institutioneller Verantwortlichkeiten. Klar ist: Ohne tragfähige Lösungen für Zwischen- und Endlagerung, belastbare Kostenkalkulationen und transparente Aufsichtspfade wird die Rückkehr zur Kernenergie weder politisch noch gesellschaftlich konsensfähig sein. Zugleich bleibt die energiepolitische Einbettung wichtig, etwa im Verhältnis zu den Zielen für erneuerbare Energien, Netzausbau und Versorgungssicherheit.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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