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Verona bestätigt Antworten zu Einwendungen am Lärmklassifizierungsplan und übermittelt Unterlagen an die Region Venetien

Die Stadtverwaltung von Verona hat am 1. September 2026 das Dokument mit den Controdeduzioni zum aktualisierten kommunalen Lärmklassifizierungsplan gebilligt; die Unterlagen wurden zur Prüfung an die Regione Veneto übergeben.

Kurzmeldung

Die Giunta der Stadt Verona hat am 1. September 2026 den „Documento delle Osservazioni e Controdeduzioni“ zum aktualisierten Piano Comunale di Classificazione Acustica (PCCA) beschlossen. Mit diesem Beschluss schloss die Kommune die Phase der öffentlichen Auslegung und der Auswertung der bis zum 5. Januar 2026 eingegangenen Einwendungen. Die Entscheidung stellt keinen Beschluss über die endgültige Fassung des Plans dar, sondern fasst die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen zusammen und begründet, welche Anregungen übernommen, modifiziert oder zurückgewiesen wurden.

Das Verfahren war mit der Delibera n. 56 vom 23. Oktober 2025 in Gang gesetzt worden; die Auslegung der Unterlagen erfolgte ab dem 6. November 2025. Nach der aktuellen Verfahrensordnung übermittelt die Stadt nun die Controdeduzioni an die Regione Veneto, die prüfen wird, ob eine Valutazione Ambientale Strategica (VAS) erforderlich ist. Erst nach der VAS-Prüfung und gegebenenfalls weiterer lokaler Beschlüsse kann der PCCA in endgültiger Form in Kraft treten.

In früheren Phasen hatten fachliche Stellen wie die ARPAV und die Provincia di Verona fachliche Stellungnahmen geliefert, die im Dokument berücksichtigt sind. Die Stadt weist darauf hin, dass der jüngste Beschluss keine unmittelbaren Änderungen der geltenden Schutzvorkehrungen mit sich bringt; maßgeblich bleiben vorerst die bisherigen Auslegungs- und Adoptionsbestimmungen. Die praktische Wirkung des Plans hängt von den technischen Festlegungen in der Endfassung und von möglichen Vorgaben der Regionalbehörde im Rahmen der VAS ab.

Strittige Themen, die auch in anderen Gemeinden diskutiert wurden, betreffen insbesondere die Zonierung von Mischgebieten, Vorgaben zu Veranstaltungszeiten im öffentlichen Raum und die Lärmgrenzwerte an stark befahrenen Verkehrspunkten. Die Stadt erklärt, dass viele dieser Punkte in den Controdeduzioni adressiert wurden; über endgültige Auflagen entscheidet jedoch das weitere Abstimmungsverfahren mit der Regione Veneto.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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