Der Regionalrat des Veneto hat am 2. September 2026 ein Regionalgesetz zur Selbstbestimmung am Lebensende beschlossen. Die Regelung ordnet Verfahren rund um Patientenverfügung und das italienisch bezeichnete Testamento biologico und definiert organisatorische Vorgaben für den Zugang zur Palliativversorgung und zu Hospizangeboten innerhalb des regionalen Gesundheitsdienstes. Befürworter betonen, das Gesetz schaffe Verfahrenssicherheit im Rahmen der regionalen Zuständigkeiten und knüpfe an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und nationale Vorgaben an. Kritiker melden verfassungsrechtliche Vorbehalte an und halten eine Überprüfung durch staatliche Stellen für möglich.
Aus der Nachbarregion Friaul-Julisch Venetien forderte Nicola Conficoni, Abgeordneter des Partito Democratico im dortigen Regionalrat, eine politische Initiative. Er würdigte den Schritt des Veneto als Signal und kritisierte, Friaul-Julisch Venetien habe eine vergleichbare Entscheidung bisher vermieden. Conficoni verlangte, die Debatte im Landesparlament wiederaufzunehmen und konkrete Maßnahmen zu präsentieren. Priorität hätten aus seiner Sicht der Ausbau der Palliativversorgung, die Klarstellung regionaler Zuständigkeiten im Verhältnis zum nationalen Gesundheitsdienst sowie eine bessere Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige über die Möglichkeiten der Patientenverfügung.
Mehrere Regionen, darunter Toskana und Sardinien, haben bereits organisatorische Regeln zu Patientenverfügungen und Abläufen am Lebensende eingeführt. In Veneto verweisen Unterstützerinnen und Unterstützer darauf, dass das neue Gesetz keine materiellen Grundrechte erweitert, wohl aber verbindliche Verfahren im Gesundheitssystem festlegt. Gegner argumentieren, einzelne Bestimmungen könnten Kompetenzgrenzen berühren und damit eine Prüfung auf nationaler Ebene nach sich ziehen.
Für Friaul-Julisch Venetien markiert der Beschluss vor allem einen politischen Impuls. Er setzt die dortige Mehrheit unter Druck, bestehende Angebote der Palliativversorgung und die Verfügbarkeit von Hospizplätzen zu evaluieren und, falls nötig, nachzusteuern. Ob und in welchem Umfang die Regionalregierung die Initiative der Opposition aufgreift, ist eine politische Entscheidung und hängt von der Bewertung der Zuständigkeiten, der Finanzierbarkeit und der Abstimmung mit dem nationalen Rechtsrahmen ab. Klar ist: Der Schritt des Veneto erhöht den Erwartungsdruck auf Nachbarregionen, die Organisation am Lebensende verlässlich, transparent und rechtssicher auszugestalten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).