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Venetien öffnet Förderaufruf für Imkerei: Anträge bis 6. Oktober 2026

Die Region Venetien hat mit Beschluss DGR n. 511/2026 einen FEAGA-Förderaufruf für den Imkereisektor veröffentlicht. Für die Annualität 2026 stehen rund 929.584,19 Euro bereit; Anträge sind bis zum 6. Oktober 2026 bei Avepa einzureichen.

Kurzmeldung

Die Region Venetien hat offiziell den Förderaufruf für den Imkereisektor im Rahmen des regionalen Unterprogramms 2023–2027 veröffentlicht. Grundlage ist die Deliberazione della Giunta regionale DGR n. 511/2026 vom 16. Juni 2026, wie im Bollettino Ufficiale della Regione del Veneto dokumentiert. Für die Annualität FEAGA 2026 ist ein Budget von 929.584,19 Euro vorgesehen. Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen läuft bis zum 6. Oktober 2026; eine spätere Einreichung ist nicht möglich.

Die technische und administrative Abwicklung der Anträge übernimmt die Agenzia Veneta per i Pagamenti (Avepa). Förderberechtigt sind dem Aufruf zufolge einzelne Imkereibetriebe, Vereinigungen und Forschungseinrichtungen mit Tätigkeit in Venetien. Gefördert werden unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Maßnahmen zur Verarbeitung, Konservierung und Verpackung von Honig, Unterstützung für Wanderimkerei sowie sanitäre und wissenschaftliche Projekte.

Für die vorgesehenen sanitären und wissenschaftlichen Maßnahmen ist eine Kooperation mit dem Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Venezie als fachlichem Partner vorgesehen; dies ist im offiziellen Aufruf und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen genannt. Prüfverfahren, Nachweispflichten und Höchstsätze pro Vorhaben sind verbindlich in den auszugsweise veröffentlichten Vergabekriterien festgelegt. Antragstellende sollten daher die formalen Anforderungen genau erfüllen und die verlangten Betriebs- und Investitionsnachweise vollständig vorlegen.

Die Region betont, dass es sich um zweckgebundene Zuwendungen handelt, die an konkrete Projektumsetzungen gekoppelt werden. Der Aufruf reiht sich in die nationale Umsetzung der EU‑Regelungen für den Imkereisektor ein; in Italien werden die entsprechenden Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (FEAGA) verwaltet.

Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Unterlagen frühzeitig über Avepa einzureichen und bei inhaltlichen Fragen die offiziellen Hinweise der Region Venetien zu konsultieren. Die zentrale Frist ist der 6. Oktober 2026; alle weiteren Verfahrensschritte ergeben sich aus den im Aufruf genannten Bestimmungen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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