Mehrere Medien, darunter Euronews, melden am 19. August 2026, dass die Schweiz Überstellungen von Asylsuchenden nach Italien im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder aufnimmt. Eine amtliche Bestätigung mit belastbaren Zahlen oder Terminen lag zunächst nicht vor. Auf den Informationsseiten des Staatssekretariats für Migration (SEM) wird jedoch festgehalten, dass Gesuche und Transfers nach Italien grundsätzlich weiterhin geprüft werden und die Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden besteht.
Der Schritt folgt auf eine lange Phase eingeschränkter Praxis: Seit Dezember 2022 hatte Italien die Annahme von Dublin-Überstellungen zeitweise de facto ausgesetzt, was in mehreren europäischen Staaten – auch in der Schweiz – zu Verzögerungen oder Suspendierungen führte. In der Folge präzisierte das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen an Überstellungen nach Italien und ermöglichte sie in einzelnen Fällen wieder, sofern Garantien zu Unterbringung, Betreuung und besonderen Schutzbedürfnissen vorlagen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das SEM steuern die Praxis fortlaufend anhand der Lagebeurteilungen und Gerichtsentscheide.
Rechtlicher Rahmen: Die Schweiz ist über ein Assoziierungsabkommen an das europäische Dublin-System gebunden. Das Dublin-Verfahren ordnet die Zuständigkeit für Asylverfahren im Regelfall dem Staat der ersten Einreise zu. Überstellungen setzen eine individuelle Prüfung voraus, einschließlich möglicher Hinderungsgründe wie Gesundheitszustand, Familienbindungen oder das Risiko unzureichender Aufnahmebedingungen. Gerichtliche Überprüfungen bleiben für Betroffene möglich.
Was derzeit gesichert ist: Medienberichte am 19. August 2026 sprechen von einer Wiederaufnahme der praktischen Transfers. Offizielle Stellen haben bis zum Redaktionsschluss keine Gesamtzahlen genannt; belastbare Angaben darüber, wie viele Personen unmittelbar betroffen sind oder welche Kategorien von Schutzsuchenden priorisiert werden, stehen aus. Auf der SEM-Seite wird der Einzelfallansatz betont und auf den fortlaufenden Austausch mit Italien verwiesen.
Mögliche Folgen: Eine Wiederbelebung der Überstellungen könnte die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien stabilisieren, zugleich aber den Druck auf das italienische Aufnahmesystem erhöhen. Für die Schweiz stellt sich die Frage nach Kapazitäten in den Kantonen, Verfahrensfristen und der Wahrung von Schutzstandards bei vulnerablen Personen. Parallel laufende Entscheidungen anderer europäischer Staaten könnten die Zahl der Anfragen an Italien erhöhen und damit die praktische Koordination im Dublin-Verfahren verkomplizieren. Valide Einschätzungen zum Umfang sind erst nach offiziellen Verlautbarungen des SEM oder weiterer Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts möglich.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).