Apulien

Puglia hält am Schulstart 17. September fest – kein landesweiter Aufschub

Die Regionalverwaltung bestätigt den Schulbeginn am 17. September 2026. Über örtliche Anpassungen entscheiden Gemeinden und Schulen selbst.

Die Regione Puglia hält am im regionalen Kalender festgelegten Start des Schuljahrs am 17. September 2026 fest und lehnt einen flächendeckenden Aufschub wegen der aktuellen Hitzewelle ab. Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund anhaltend hoher Temperaturen und wiederholter Hinweise auf unzureichende Kühlung in vielen Schulgebäuden getroffen.

Nach Angaben der Regionalverwaltung bleibt das Kalenderdatum für alle Schulen in Apulien verbindlich. Zugleich verweist die Behörde auf die Zuständigkeiten vor Ort: In begründeten Fällen können Gemeinden und Schulleitungen kurzfristig über organisatorische Anpassungen entscheiden. Dazu zählen etwa spätere Tagesanfänge, die Verlagerung von Unterricht in kühlere Räume, verstärkte Verschattung und Lüftung oder vorübergehende Aussetzungen von Präsenzunterricht an einzelnen Standorten.

Die Grundlage bildet eine formale Deliberazione zum regionalen Kalender, die den 17. September 2026 als Schulbeginn ausweist und die Autonomie der Bildungseinrichtungen betont. Ein landesweiter Aufschub würde nach Darstellung der Region in den Jahresablauf eingreifen und Ferien- sowie Prüfungsplanung verschieben; daher soll die Handhabung differenziert und ortsnah erfolgen.

Der Streit über den Termin wird durch die Ausstattungslage verschärft. Recherchen und Stellungnahmen aus dem Schuldienst berichten, dass in vielen Schulen keine oder nur punktuell funktionierende Klimageräte vorhanden sind. Gewerkschaften fordern deshalb klare Leitplanken für Hitzeschutz, darunter verlässliche Kriterien für hitzebedingte Unterrichtsunterbrechungen und Investitionen in Gebäude. In Bari und weiteren Städten wurden bereits Vorkehrungen geprüft, etwa die Nutzung beschatteter Außenflächen, Trinkpausen und pragmatische Kleidungsregeln.

Faktisch verlagert die regionale Linie die Verantwortung für Sofortmaßnahmen an die Basis. Für die kommenden Wochen ist daher mit unterschiedlichen Entscheidungen je nach örtlicher Temperatur- und Gebäudesituation zu rechnen. Kommunale Anordnungen oder Aushänge der Schulleitungen sollen jeweils datiert und schriftlich erfolgen, um Unterrichtspflichten und Aufsicht rechtssicher zu organisieren.

Offen bleibt der mittelfristige Umgang mit wiederkehrenden Hitzeperioden. Die Region stellt in Aussicht, den Bedarf an baulichen Verbesserungen und technischer Ausstattung im Rahmen bestehender Programme zu prüfen. Gewerkschaften und Schulleitungen dringen auf verlässliche Finanzierungswege, damit künftige Hitzewellen nicht erneut zu Ad-hoc-Lösungen führen müssen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk