Piemont

Piemont verlängert Hitzeschutz für im Freien arbeitende Beschäftigte bis 6. September 2026

Die Region Piemont hat die bereits geltenden Hitzeschutzmaßnahmen für besonders exponierte Berufsgruppen per Verordnung bis zum 6. September 2026 verlängert. Geltungsgrund sind eine Verordnung vom 29. Mai 2026 und eine nachfolgende Anordnung vom 31.…

Kurzmeldung

Die Regionalregierung von Piemont hat die für den Arbeitsschutz bei Hitze geltenden Maßnahmen ausdrücklich bis zum 6. September 2026 verlängert. Grundlage ist die am 29. Mai 2026 erlassene Ordinanza n. 1 und die vom Präsidenten der Region unterzeichnete Anordnung vom 31. August 2026, mit der die Wirksamkeit der bislang befristeten Vorgaben ausgedehnt wurde. Die Entscheidung nennt als Gründe anhaltend hohe Temperaturprognosen und das fachliche Votum der zuständigen Präventionsstellen und der Umweltagentur ARPA Piemonte.

Kernregel bleibt die zeitweilige Arbeitsruhe in der stärksten Tageshitze: An Tagen, an denen die nationale Plattform Worklimate für die betreffende Tätigkeit und den jeweiligen Ort das Risikoniveau „alto“ ausweist, ist – sofern technische oder organisatorische Minderungsmaßnahmen nicht ausreichen – zwischen 12:30 Uhr und 16:00 Uhr kein Einsatz körperlich intensiv arbeitender Beschäftigter zulässig. Betroffen sind insbesondere Tätigkeiten in Landwirtschaft, Gartenbau, Baugewerbe, in Steinbrüchen sowie in der Logistik und bei Lieferdiensten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, vorrangig technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, etwa Verschattung, ständige Trinkwasserversorgung, Anpassung von Arbeitsabläufen und zusätzliche Pausen. Nur wenn diese Mittel den Hitzestress nicht hinreichend senken, greift die Beschränkung der Arbeit in der Mittagsphase als letztes Mittel.

Die Verordnung vom 29. Mai 2026 hatte ursprünglich eine Geltungsdauer vom 30. Mai bis zum 31. August 2026 vorgesehen; die jetzt veröffentlichte Verlängerung schafft kurzfristig Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte in Piemont. Die Regionalverwaltung verweist zugleich auf die Linie der Konferenz der Regionen zur Prävention bei Hitzewellen und betont, dass situative Eingriffe in Arbeitsabläufe nur ergänzend zu Schutztechnik und Organisation gedacht sind.

Die Verlängerung bezieht sich ausschließlich auf das Gebiet der Region Piemont und ist administrativ sofort wirksam. Ob künftig weitergehende oder dauerhaftere Regelungen für Hitzeschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind, bleibt Gegenstand politischer und verwaltungsrechtlicher Entscheidungen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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