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Nordeuropäische Staaten nehmen Dublin-Transfers nach Italien wieder auf – Rom pocht auf Einzelfallprüfung

Mehrere EU-Länder haben Überstellungen von Asylsuchenden nach Italien wieder aufgenommen oder angekündigt. Rom verweist auf Einzelfallprüfungen und warnt vor pauschalen Rückführungen.

Mehrere nordeuropäische Regierungen haben um den 20. und 21. August die Überstellungen von Asylsuchenden nach Italien auf Basis der Dublin-Regeln wieder aufgenommen oder konkret angekündigt. Aus Deutschland kamen Bestätigungen, Finnland bereitet Transfers vor; Österreich meldete bereits die ersten Rückführungen, Schweden und die Niederlande schlossen sich an. Die Schritte folgen auf die schrittweise Anwendung zentraler Bestimmungen des neuen EU-Migrations- und Asylpakts seit Juni 2026, der Zuständigkeiten und Fristen neu ordnet.

Die italienische Regierung betont, dass der Pakt grundsätzlich die Verantwortung des Ersteinreisestaats stärke, verweist jedoch auf rechtliche Grenzen und auf den Zeitbezug vieler Fälle. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erklärte, zahlreiche nun geltend gemachte Übernahmen beträfen Anträge aus der Zeit vor der Anwendbarkeit neuer Regeln und müssten individuell geprüft werden. Rom weist daher pauschale Vorwürfe einer generellen Rücknahmeverpflichtung zurück und unterstreicht humanitäre Ausnahmen sowie familiäre Bindungen, die Überstellungen verhindern können.

Regierungen in Deutschland, Finnland, Österreich, Schweden und den Niederlanden argumentieren demgegenüber, man wende das gemeinsame Regelwerk an und führe, wo rechtlich möglich, wieder Transfers in den zuständigen Mitgliedstaat durch. Wien berichtete von bereits vollzogenen Überstellungen nach Italien. Beobachter erwarten, dass die Zahl entsprechender Anfragen kurzfristig steigt, zugleich aber rechtliche Einwände und Verwaltungsfristen die Umsetzung bremsen können.

Die statistische Lage ist widersprüchlich: Laut Eurostat lag in den Vorjahren die Zahl der Übernahmeersuchen an Italien deutlich über den tatsächlich vollzogenen Überstellungen. Nach einer Auswertung der Tageszeitung La Stampa wurden in den vergangenen drei Jahren mehr als 100.000 sogenannte Dublin-Fälle nicht übernommen. Rom verweist hierbei auf verfahrensrechtliche Hürden, Fristversäumnisse anderer Staaten und Schutzgründe im Einzelfall; aufnehmende Staaten kritisieren hingegen die niedrige Umsetzungsquote.

Innerhalb der EU bleiben die Positionen heterogen. Spanien und Frankreich signalisieren Zurückhaltung gegenüber automatischen Rückführungen und setzen stärker auf Solidaritätsmechanismen des Pakts. Andere Regierungen pochen auf die konsequente Anwendung der Zuständigkeitsregeln. Entscheidend wird, ob nationale Behörden die Koordination zwischen Dublin-Anfragen, Asylverfahren und Rechtsschutz fristgerecht leisten können. Rechtliche Ergebnisse der nun angestoßenen Einzelfallprüfungen werden den weiteren Kurs bestimmen – sowohl für Italien als auch für jene Mitgliedstaaten, die Dublin-Transfers wieder aufgenommen haben.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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