Gesundheit

Marken billigen Entwurf für Abkommen mit Umbrien zum Zugang zu Gesundheitsleistungen in Grenzgebieten (2026–2028)

Die Regione Marche hat den Entwurf eines bilateralen Abkommens mit der Regione Umbria für den Zeitraum 2026–2028 gebilligt. Ziel ist es, den Zugang zu Gesundheitsleistungen in Grenzgebieten zu erleichtern und die interregionale Patientenmobilität geordnet…

Die Regione Marche hat laut Mitteilung vom 23. August die Vorlage für ein bilaterales Abkommen mit der Regione Umbria gebilligt. Der Dreijahresrahmen 2026–2028 soll den Zugang zu Gesundheitsleistungen in Grenzgebieten vereinfachen und gleichzeitig die finanziellen und organisatorischen Folgen der Inanspruchnahme jenseits der Regionalgrenzen steuern. Der Schritt der Marken markiert den aktuellen Anlass; die formelle Billigung auf Seiten Umbriens steht nach regionalen Angaben noch aus.

Kern des Abkommens ist die Harmonisierung von Zugangsregeln, Abrechnungs- und Erstattungsmodalitäten sowie administrativen Verfahren für Patientinnen und Patienten, die wegen geografischer Nähe Einrichtungen der Nachbarregion nutzen. Es geht damit um eine geregelte „mobilità sanitaria“ zwischen den beiden Regionen, die in den Grenzgebieten besonders häufig auftritt.

Der Entwurf sieht eine Geltung für den Zeitraum 2026–2028 vor. Er tritt nach der Gegenzeichnung durch die Regione Umbria und der anschließenden operativen Ausgestaltung in Kraft. Technische Anhänge – etwa zu Tarifen, Priorisierungen, Meldewegen und Datenabgleichen – sind laut den vorliegenden regionalen Informationen noch zu finalisieren.

Hintergrund ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Grenzgemeinden teils schneller Krankenhäuser, Notaufnahmen oder ambulante Dienste jenseits der Regionalgrenze erreichen. Das geplante Abkommen soll hier Planungssicherheit schaffen: Es definiert, wann und wie Leistungen in der Nachbarregion in Anspruch genommen werden können, wie die Zuweisung erfolgt und wie die nachgelagerte Abrechnung zwischen den Verwaltungen organisiert wird.

Finanziell zielt die Vereinbarung auf Transparenz bei Mobilitätsbilanzen und eine Begrenzung ungeplanter Ausgaben. In öffentlichen Debatten wurden Risiken adressiert, die sich aus möglichen Budgetobergrenzen ergeben könnten. Diese Bedenken betreffen insbesondere den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen, falls Deckelungen die tatsächliche Nachfrage nicht abbilden. Die Regionalverwaltungen verweisen demgegenüber auf die Notwendigkeit, Versorgungslücken durch Kooperation zu schließen – unter anderem durch den Ausbau dezentraler Angebote wie Case della Comunità sowie durch gemeinsame Koordinationsstellen.

Offen sind derzeit konkrete Obergrenzen, operative Protokolle und Umsetzungsfristen; sie sollen in den endgültigen Vertragsunterlagen präzisiert werden. Mit der Billigung durch die Giunta in den Marken ist das Verfahren einen Schritt vorangekommen. Die Regione Umbria ordnet die Maßnahme in eine breitere Linie interregionaler Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung ein, deren Ziel es ist, Versorgung nahe am Wohnort zu sichern und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk