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Italien erlaubt personalisierte Kfz-Kennzeichen ab 2028 – Details noch offen

Der Ministerrat hat eine Reform des Codice della Strada gebilligt, die personalisierte Kennzeichen vorsieht. Der Start ist für den 1. Januar 2028 anvisiert, die konkrete Umsetzung hängt von Durchführungsbestimmungen ab.

Italien macht den Weg für personalisierte Kfz-Kennzeichen frei. Der Ministerrat hat Ende Oktober 2026 den Rahmen im Zuge der Reform des Codice della Strada gebilligt. Nach Angaben des Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti sollen „targhe personalizzate“ ab dem 1. Januar 2028 ausgegeben werden. Der Zeitpunkt ist eine Zielmarke und steht unter dem Vorbehalt noch ausstehender Durchführungsbestimmungen.

Laut der Nachrichtenagentur ANSA ist vorgesehen, dass die gewünschte Zeichenfolge an ein konkretes Fahrzeug gebunden bleibt und nicht automatisch dem Halter folgt. Für die Zuteilung wird ein Gesamtbetrag von 600 Euro je Kennzeichen genannt: 500 Euro für die Herstellung durch das Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato und 100 Euro als Aufschlag zugunsten des Ministeriums. Die operative Umsetzung soll von der Motorizzazione Civile organisiert werden, einschließlich der technischen Systeme zur Beantragung, Prüfung und Ausgabe.

Rechtlicher Anker ist Artikel 100 des Codice della Strada, der die Möglichkeit einer bestimmten alphanumerischen Kombination grundsätzlich vorsieht. Erst mit der aktuellen Reform wird diese Option praktisch ausgestaltet. Wesentliche Details sind jedoch noch zu regeln: Welche Zeichenfolgen zulässig sind, wie anstößige oder diskriminierende Kombinationen ausgeschlossen werden, wie Doppelvergaben verhindert werden, nach welchen Kriterien Anträge priorisiert werden und wie der Datenschutz bei der Veröffentlichung verfügbarer Kombinationen gewährleistet wird. Ebenfalls offen ist, wie mit bereits zugelassenen Fahrzeugen und Umkennzeichnungen verfahren wird. Bis zur Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen sind daher weder Reservierungen noch Umbestellungen verlässlich möglich.

Für die Verwaltung entstehen neue Prozesse und Einnahmequellen; zugleich eröffnet die Maßnahme Marktchancen für Zulassungsdienste und Hersteller. Aus Sicht der Verkehrsüberwachung bleibt entscheidend, dass die Kennzeichenbindung am Fahrzeug festgeschrieben wird, um Nachvollziehbarkeit und Sanktionierbarkeit zu sichern. Prognosen zu Nachfrage und Umsetzungstempo bleiben vorläufig: Der anvisierte Starttermin 1. Januar 2028 und die Gebührenstruktur sind als Rahmendaten kommuniziert, rechtsverbindlich wird die Neuerung erst mit Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen und ihrer Anwendung durch die Motorizzazione Civile.

Die Reform besitzt landesweite Relevanz, weil sie einheitliche Regeln für eine in anderen Ländern etablierte Praxis schafft und zugleich italienische Besonderheiten – vom staatlichen Hersteller der Tafeln bis zur gebündelten Gebührenstruktur – festlegt. Weitere Klarheit ist mit den ausstehenden ministeriellen Akten zu erwarten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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