Am 30. Juni 2026 hat das Ministero dell'Agricoltura, della Sovranità Alimentare e delle Foreste mit der Ordinanza n. 15 ein Paket sofort geltender Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Aleurocanthus spiniferus für die Region Friaul‑Julisch Venetien (Friuli‑Venezia Giulia) verabschiedet. Der Erlass wurde am 12. August 2026 in der Gazzetta Ufficiale (Serie Generale Nr. 186) publiziert und trat mit dem Annahmedatum in Kraft. Die Verordnung billigt den vom regionalen Pflanzenschutzdienst erarbeiteten Piano d'azione zur Eindämmung und – wo möglich – Ausrottung des Schädlings und ordnet dessen Umsetzung an. Die Koordination auf nationaler Ebene obliegt dem Servizio fitosanitario centrale.
Die Maßnahmen stützen sich auf einschlägiges EU‑Pflanzengesundheitsrecht und nationale Umsetzungsnormen. Der regionale Aktionsplan war zuvor dem Comitato fitosanitario nazionale vorgelegt und in dessen Sitzung vom 14. bis 15. April 2026 genehmigt worden. Vorgesehen sind die Abgrenzung betroffener und gefährdeter Gebiete, systematische Überwachung und Probenahme, gezielte Bekämpfungsmaßnahmen in definierten Flächen sowie Melde‑ und Informationspflichten zwischen regionalen und zentralen Stellen. Ziel ist es, Befallsherde rasch zu erkennen, die Ausbreitung zu verlangsamen und, wo machbar, zu tilgen.
Aleurocanthus spiniferus ist eine aus Asien stammende Weißfliegenart mit breitem Wirtspflanzenkreis, unter anderem an Zitrus, Lorbeer und Ziergehölzen; in Italien wird sie als „aleurodide spinoso“ bezeichnet. In Friaul‑Julisch Venetien wurden seit 2025 Funde dokumentiert, woraufhin die Region erste Eingrenzungsmaßnahmen und Kartierungen einleitete. Der regionale Forschungs‑ und Pflanzenschutzdienst ERSA informierte über Befallszonen und Handlungshinweise für Betriebe und Kommunen. Mit der nun vorliegenden nationalen Verordnung wird die überregionale Koordinierung verbindlich geregelt, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen.
Für landwirtschaftliche Betriebe, Baumschulen und Gartenbau können zusätzliche Kontrollen, Hygieneauflagen und organisatorische Mehrbelastungen entstehen. Die öffentliche Verwaltung muss Personal für Feldüberwachung und Diagnostik bereitstellen und klare Kommunikationswege etablieren. Offen bleiben die Dauer der Notmaßnahmen und die Frage möglicher finanzieller Unterstützungen; hierzu verweist der Erlass auf weitere operative Umsetzungsakte in Abstimmung mit der Region.
Tatsache sind Annahme und Inkrafttreten der Ordinanza n. 15 am 30. Juni 2026 sowie die Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale am 12. August 2026. Zugeschrieben wird die fachliche Grundlage dem regionalen Pflanzenschutzdienst, dessen Piano d'azione vom Comitato fitosanitario nazionale gebilligt wurde. Prognosen zu Wirksamkeit und Kosten sind derzeit nicht seriös quantifizierbar und hängen von Monitoring‑Ergebnissen und der strikten Umsetzung der Maßnahmen ab.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).