Das Istituto Nazionale di Statistica hat das Verzeichnis der institutionellen Einheiten des Sektors der öffentlichen Verwaltungen für das Jahr 2026 im italienischen Amtsblatt Gazzetta Ufficiale, Serie Generale Nr. 227 vom 30. September 2026, bekannt gemacht. Die jetzt vorliegende Kurzfassung definiert, welche Einheiten dem Sektor S.13 zugeordnet werden. Istat kündigt an, die dazugehörigen Stammdaten der gelisteten Einheiten am 31. Oktober 2026 bereitzustellen.
Das Verzeichnis ist ein zentrales Referenzdokument für die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Es bildet die Grundlage für die Erstellung der konsolidierten Rechnungen der öffentlichen Hand und für die Meldungen Italiens an die Europäische Kommission im Rahmen der Prozedur bei übermäßigen Defiziten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt verleiht der Liste formelle Rechtswirkung und stellt die verbindliche Bezugsliste für Behörden und Rechnungsersteller dar.
Istat erstellt das Verzeichnis nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und die Umsetzungshinweise des Manual on Government Deficit and Debt zu ESA 2010. Die Einstufung von Einheiten in den Sektor S.13 folgt statistisch-ökonomischen Kriterien und wird laufend mit den europäischen Statistikbehörden abgestimmt. Nationale Grundlage der jährlichen Veröffentlichung ist das Gesetz Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Haushalts- und Finanzverfassung, das die fristgerechte Bekanntgabe vorsieht.
Sektor S.13 umfasst in Italien den konsolidierten Kreis von Zentralstaat, Regionen und autonomen Provinzen, Kommunen sowie den Sozialversicherungsträgern und weiteren Einheiten, die unter Kontrolle des Staates stehen und überwiegend nichtmarktbestimmt tätig sind. Änderungen gegenüber Vorjahren – etwa die Zuordnung einzelner Agenturen oder Beteiligungen – wirken sich unmittelbar auf Defizit- und Schuldenaggregate aus und sind daher für Finanzpolitik, Rechnungslegung und Statistik von hoher Relevanz. Konkrete Verschiebungen im Umfang lassen sich erst mit Veröffentlichung der Stammdaten zum Monatsende abschließend nachvollziehen.
Mit der Vorlage des Verzeichnisses 2026 setzt Istat den etablierten jährlichen Zyklus fort. Für Ministerien, Aufsichtsbehörden und Forschungseinrichtungen dient die nun amtlich bestätigte Liste als Arbeitsgrundlage für die Erstellung konsolidierter Konten, die Abgrenzung von Zuständigkeiten und die Aktualisierung interner Register. Die Bereitstellung der detaillierten Stammdaten am 31. Oktober wird Aufschluss darüber geben, welche Einheiten neu aufgenommen oder anders klassifiziert wurden und wie sich dies in der Berichterstattung nach ESA 2010 niederschlägt.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).