Kampanien

Gewerkschaften fordern Verlängerung des Arbeitsverbots wegen Hitze in Kampanien

Gewerkschaften in Kampanien verlangen am 1. September 2026, die befristete Regionalverordnung zu Arbeitspausen bei extremen Hitzegefahren über den 31. August hinaus zu verlängern.

Gewerkschaften in Kampanien haben am 1. September 2026 eine Verlängerung der regionalen Verordnung gegen gefährliche Hitze am Arbeitsplatz gefordert. Die von der Regione Campania am 17. Juni 2026 erlassene Verordnung (Ordinanza n. 1/2026) hatte für den Zeitraum vom 21. Juni bis zum 31. August 2026 ein Verbot von Arbeiten im Freien in den Sektoren Landwirtschaft, Bauwesen und ähnlichen Tätigkeiten für die Tageszeit von 12:30 bis 16:00 vorgesehen, wenn die INAIL‑Karte Worklimate für die betreffende Fläche ein Risikolevel „ALTO“ (hoch) anzeigte. Diese zeitlichen und räumlichen Vorgaben sind in der veröffentlichten Verordnung dokumentiert. ([regione.campania.it](https://www.regione.campania.it/sites/default/files/2026-06/ordinanza%20n.%201%20del_17.06.2026.pdf?utm_source=openai))

Nach dem offiziellen Ende der Frist am 31. August fordern lokale Vertreter von CGIL und Feneal‑UIL sowie weitere Branchenverbände eine rasche Entscheidung der Regionalverwaltung, weil nach ihrer Darstellung Hitzewellen auch im September auftreten können und das Gesundheitsrisiko für im Freien arbeitende Beschäftigte fortbestehe. Die Gewerkschaften verweisen auf konkrete Gefährdungen durch Hitzestress und verlangen, dass die Region die Anordnung entweder formal verlängert oder eine neue, zeitlich angepasste Regelung erlässt. Mehrere regionale Medien und Gewerkschaftsmeldungen berichten über diese Forderungen. ([ilcampano.it](https://ilcampano.it/emergenza-caldo-campania-stop-lavoro-ore-rischio-segretario-cgil-nicola-ricci/21/?utm_source=openai))

Arbeitgeber und Arbeitsschutzexpertinnen sehen zwei praktische Herausforderungen: Erstens die tagesaktuelle Einbindung meteorologischer und Belastungsdaten in betriebliche Abläufe; zweitens die Koordination von Bau- und Ernteplänen bei wiederholten Arbeitsunterbrechungen. Unabhängig von einer regionalen Verordnung bleiben die allgemeinen Pflichten nach dem italienischen Arbeitsschutzrecht (Decreto Legislativo 81/2008) bestehen: Arbeitgeber müssen Hitzegefahren bewerten und Schutzmaßnahmen wie Pausenregelungen, Trinkwasserversorgung, Schattenplätze und Anpassung der Arbeitszeiten umsetzen. ([ciesseconsulenza.com](https://www.ciesseconsulenza.com/rassegnastampalavoro/divieto-di-lavoro-nelle-ore-piu-calde-2026-regioni-settori-e-sanzioni/?utm_source=openai))

Ob die Regione Campania die Verordnung formal verlängert oder neu fasst, war am 1. September 2026 nicht entschieden. Bis zu einem formalen Beschluss appellieren Gewerkschaften an die Regionalverwaltung, kurzfristig Rechtssicherheit zu schaffen, damit Betriebe und Beschäftigte Schichtpläne und Schutzmaßnahmen verlässlich planen können.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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