Politik

Gesundheitsministerium verlängert Verordnung gegen Hundangriffe bis 2027

Das Ministero della Salute hat die seit 2013 geltende Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Angriffen durch Hunde per Ordinanza 16 luglio 2026 um weitere zwölf Monate verlängert. Die Veröffentlichung in der Gazzetta…

Das Ministero della Salute hat die Ordinanza 16 luglio 2026 zur Verlängerung der seit dem 6. August 2013 geltenden Regelung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Angriffen durch Hunde im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale vom 5. September 2026 veröffentlicht. Die Verlängerung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft und gilt für zwölf Monate bis 2027.

Die Maßnahme setzt die Ordinanza 6 agosto 2013 in unverändertem Rahmen fort. Sie verpflichtet Hundehalter zu Präventions- und Sicherungspflichten, regelt Eingriffe bei festgestelltem Risiko und weist den veterinärmedizinischen Diensten der lokalen Gesundheitsbehörden (ASL) die Befugnis zu, geeignete Auflagen anzuordnen. Dazu zählen je nach Lage beispielsweise Verhaltenseinschätzungen, Schulungsauflagen für Halter oder die engmaschige Führung des Tieres im öffentlichen Raum. Zudem bleibt der Verweis auf das Portale nazionale degli avvelenamenti dolosi bestehen, über das mutmaßliche Giftköder und Verdachtsfälle gemeldet werden können.

Nach Darstellung des Ministeriums dient die fortlaufende Verlängerung der Gefahrenabwehr und soll sowohl Menschen als auch Tiere schützen. Der Schwerpunkt liegt auf vorbeugender Halterverantwortung, fachlicher Unterstützung durch Tierärzte und der koordinierten Umsetzung durch Kommunen und ASL. Die Verordnung selbst trifft keine Aussagen zu zusätzlichen Finanzmitteln oder Personal; operative Entscheidungen und Ressourcenfragen liegen bei den Regionen und den zuständigen Diensten vor Ort.

Die Rechtslage ist damit gegenüber den Vorjahren im Kern unverändert: Die Gazzetta Ufficiale dokumentiert regelmäßig die jährlichen Proroghe dieser dringlichen Ministerialverordnung. Das Ministerium verweist in seinen begleitenden Hinweisen auf bereits etablierte Instrumente wie Meldewege, Schulungsangebote und die Möglichkeit, tierschutz- und ordnungsrechtliche Maßnahmen miteinander zu verzahnen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Vorfälle zu vermeiden und im Ereignisfall schnell und verhältnismäßig zu reagieren.

Bewertungen von Verbänden und Kommunen, die in der öffentlichen Debatte wiederkehren, reichen von Forderungen nach mehr Prävention und Halterbildung bis zu Hinweisen auf begrenzte Kontrollkapazitäten. Diese Positionen sind der politischen Auseinandersetzung zuzuordnen; der nun veröffentlichte Rechtsakt selbst enthält keine neuen materiellen Vorgaben, sondern verlängert die bisherige Regelung um ein weiteres Jahr.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk