Wirtschaft

Europäische Union-Kommission signalisiert Spielraum bei Mitteln für Italiens Kfz-Steuerpause 2027

Valdis Dombrovskis sieht bei der Recovery and Resilience Facility begrenzten Liquiditätsspielraum. Italien will damit die 2027 geplante Aussetzung des bollo auto teilweise gegenfinanzieren.

Die EU-Kommission sieht bei der Abwicklung der Recovery and Resilience Facility begrenzte Spielräume in der Liquiditätssteuerung. Das bekräftigte Exekutiv‑Vizepräsident Valdis Dombrovskis am 19. September 2026 am Rande des informellen Ecofin in Dublin. Zahlungen aus dem Aufbau- und Resilienzplan seien ergebnisgebunden und müssten zeitlich nicht exakt mit den nationalen Ausgaben übereinstimmen, sagte Dombrovskis. In Italien wurde dies als Signal gewertet, dass sich für 2027 ausgewiesene Einsparungen zur Mitfinanzierung der geplanten Aussetzung des bollo auto nutzen lassen könnten.

Der aktuelle nationale Anlass ist ein am 17. September 2026 im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale veröffentlichtes Dekret, das die Aussetzung des Zahlpflichtjahres 2027 für die Kfz-Steuer vorsieht. Für 2027 nennt der Text einen Finanzierungsbedarf von rund 1,698 Milliarden Euro, der nach Regierungsangaben teilweise aus als Einsparungen verbuchten Positionen des Aufbau- und Resilienzplans kommen soll. In Rom wird argumentiert, es handle sich um nationale Mittel, die mit dem europäischen Zahlungsprofil vereinbar seien.

Die Äußerung aus Brüssel ist jedoch keine Genehmigung einer Zweckänderung. Maßgeblich bleibt, ob die als „Einsparungen“ geführten Beträge rechtlich als frei verfügbare nationale Mittel gelten und ob die italienischen Zahlungsanforderungen an die EU-Kommission den vereinbarten Meilensteinen und Zielen entsprechen. Vor einer belastbaren Klärung sind weitere formelle Abstimmungen zwischen dem Finanzministerium, der EU-Kommission und gegebenenfalls Eurostat erforderlich.

Politisch reichen die Reaktionen in Italien von der Darstellung einer kurzfristigen Entlastung für Halterinnen und Halter kleinerer Fahrzeuge bis zu Warnungen vor Risiken für laufende Investitionsprojekte und die Haushaltsdisziplin. Auch bleibt offen, wie die Maßnahme mit regionalen Zuständigkeiten für die Erhebung der Kfz-Steuer zusammenwirkt. Klar ist bislang nur: Die Kommission bestätigt einen gewissen zeitlichen Spielraum in der Liquiditätsverwaltung der Recovery and Resilience Facility, nicht aber eine pauschale Freigabe zur Deckung laufender Steuererleichterungen.

Der weitere Prozess dürfte sich an zwei Prüfsteinen entscheiden. Erstens: Erfüllt Italien die vertraglich fixierten Meilensteine und Ziele des Aufbau- und Resilienzplans fristgerecht, sodass Auszahlungen nicht gefährdet werden? Zweitens: Lässt sich die haushaltsrechtliche Behandlung der als Einsparungen ausgewiesenen Beträge so darstellen, dass weder EU‑Rechtsrahmen noch nationale Budgetvorgaben verletzt werden? Erst wenn diese Punkte geklärt sind, könnte aus dem von Dombrovskis skizzierten Spielraum eine tragfähige Deckung der 2027 geplanten Steuerpause werden.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk