Die Corte d’Appello di Roma hat am 21. Oktober 2026 die Berufung in der Klimaklage Giudizio Universale gegen den italienischen Staat verhandelt. Die Klage war 2021 von der Umweltorganisation A Sud gemeinsam mit mehr als 200 Klägerinnen und Klägern, darunter Minderjährige vertreten durch ihre Eltern sowie 24 Verbände, erhoben worden. Nach der erstinstanzlichen Entscheidung vom 26. Februar 2024, die das Begehren wegen fehlender Zuständigkeit für unzulässig erklärte, richtet sich die Berufung vor allem gegen diese prozessuale Hürde und zielt auf eine inhaltliche Prüfung der Klimapolitik Italiens.
Die Kläger verlangen, das staatliche Vorgehen als rechtswidrig einzustufen und verbindliche Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen anzuordnen, einschließlich überprüfbarer Zwischenziele und des Abbaus staatlicher Verflechtungen mit der fossilen Industrie. In der Begründung verweisen sie auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), insbesondere auf den Fall KlimaSeniorinnen, in dem der Gerichtshof staatliche Untätigkeit gegenüber Klimarisiken als möglichen Eingriff in den Schutzbereich von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet hat. Zudem kritisieren sie den Nationalen Integrierten Energie- und Klimaplan als unzureichend.
Die Staatsseite, vertreten durch die Avvocatura dello Stato, weist eine deliktische Verantwortung des Staates zurück. Sie betont prozessuale Einwände und die Notwendigkeit richterlicher Zurückhaltung in politischen Steuerungsfragen. Beide Seiten verwiesen auf Urteile und anhängige Verfahren in Europa, um die eigene Position zu stützen.
Rechtlich gilt die Entscheidung des Berufungsgerichts als Weichenstellung. Sollte die Corte d’Appello di Roma die Zuständigkeit der Zivilgerichte bestätigen und eine inhaltliche Befassung zulassen, könnte das weiteren Klimaklagen gegen staatliche Organe in Italien den Weg ebnen. Bestätigt sie hingegen die Unzulässigkeit mangels Zuständigkeit, würde dies die Spielräume der Klimastreitigkeiten im nationalen Recht weiter begrenzen. Die unmittelbaren Folgen hängen vom Tenor und den dabei gesetzten Fristen für Rechtsmittel ab.
Die Angaben beruhen auf übereinstimmenden Presseberichten, Mitteilungen der Kampagne Giudizio Universale sowie der Dokumentation der erstinstanzlichen Entscheidung vom 26. Februar 2024. Der nun ausstehende Beschluss der zweiten Instanz ist entscheidend für die künftige rechtliche Einordnung staatlicher Klimapflichten in Italien.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).