Die Corte d’Appello di Roma verhandelt heute die Berufung im Verfahren Giudizio Universale. In dem Zivilprozess werfen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände dem Stato italiano vor, beim Klimaschutz Schutzpflichten verletzt zu haben. Die Kläger verlangen keine Strafen gegen Unternehmen, sondern eine gerichtliche Feststellung der staatlichen Verantwortung sowie wirksamere Vorgaben zur Emissionsminderung und Anpassung an die Erderwärmung.
Der Rechtsstreit war 2021 anhängig gemacht worden. Das Tribunale civile di Roma wies die Klage am 26. Februar 2024 ab, ohne die Sache vertieft zu prüfen. Zur Begründung hieß es, die beanstandeten Maßnahmen beträfen weitgehend politische Entscheidungen, die in die Zuständigkeit von Regierung und Parlament fielen. Dagegen richtet sich die heutige Berufung. Nach Darstellung der Klägerseite sind Gerichte sehr wohl befugt, konkrete Schutzpflichten gegenüber Grundrechten wie Leben, Gesundheit und einer intakten Umwelt zu kontrollieren und, falls nötig, staatliche Ziele zur Emissionsreduktion anzuheben. Der Anwalt des Bündnisses, Luca Saltalamacchia, betont seit Langem, jeder Instanzenzug sei entscheidend, um diese verfassungs- und menschenrechtlichen Fragen gerichtlich zu klären.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen verfahrensrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen: Ist eine solche Klimaklage vor ordentlichen Zivilgerichten zulässig? Wie weit reicht die gerichtliche Kontrolle politischer Programme, wenn Grundrechte und internationale Verpflichtungen berührt sind? Bezugspunkte der Debatte sind wissenschaftliche Erkenntnisse zur Erderwärmung sowie die völker- und europarechtlichen Bindungen Italiens. Kommentatoren verweisen zudem auf internationale Entscheidungen, etwa Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die staatliche Pflichten zum Schutz vor Klimarisiken bekräftigen.
Die Folgen eines Berufungsurteils wären erheblich. Bestätigt die Corte d’Appello di Roma die Unzuständigkeit, bliebe der nationale Rechtsweg für vergleichbare Klimaklagen eng begrenzt. Erklärt sie die Klage für zulässig und nimmt eine inhaltliche Prüfung auf, könnte dies den rechtlichen Rahmen für Klima- und Energiepolitik in Italien neu justieren und weitere Verfahren anstoßen. In jedem Fall sendet das Verfahren Signale an Politik und Verwaltung, wie verbindlich selbstgesetzte Ziele und internationale Zusagen im Lichte von Grundrechten zu verstehen sind.
Der heutige Termin, in Italien als Udienza di rimessione in decisione bezeichnet, markiert damit einen rechtspolitisch bedeutsamen Testfall. Er entscheidet nicht über einzelne Projekte, sondern über die gerichtliche Durchsetzbarkeit klimatologischer Schutzpflichten gegenüber dem Staat – mit möglicher Präzedenzwirkung über Italien hinaus.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).