Die Agenzia regionale per la Sicurezza territoriale e la Protezione civile der Emilia-Romagna hat mit Verfügung vom 20. August die Voralarmphase für Waldbrandgefahr auf das gesamte Regionalgebiet ausgedehnt und zugleich für den Zeitraum vom 24. bis einschließlich 31. August 2026 den Zustand der „grave pericolosità“ erklärt. Die Maßnahme ist im Amtsblatt BURERT veröffentlicht und wird mit anhaltend hohen Temperaturen, starker Austrocknung der Vegetation sowie einer erhöhten Nutzung von Wäldern und Küstenbereichen begründet. Das festgelegte Enddatum ist der 31. August 2026.
Kern der Anordnung ist die einheitliche Einstufung der Gefahrenlage über alle Zonen der Region sowie die durchgängige Aktivierung der Sala operativa unificata permanente für die Koordinierung von Alarmmeldungen, Einsätzen und Ressourcen. Verbindlich bleiben die bestehenden Verbote und Pflichten nach regionalem Forstrecht; Verstöße gegen Brandschutzbestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Kommunen sind aufgefordert, Informations- und Kontrolltätigkeiten zu verstärken und betroffene Einrichtungen sowie die Bevölkerung gezielt zu unterrichten.
In der amtlichen Mitteilung werden die Vigili del Fuoco, das Comando Regione der Carabinieri Forestale „Emilia-Romagna“ und ARPAE-SIMC als zentrale Partner der Einsatzkoordination benannt. Nach Angaben der Regionalagentur hatten diese Stellen in Koordinierungsrunden Mitte August die Verlängerung der Voralarmphase empfohlen.
Hintergrund ist eine spürbare Zunahme der Vegetationsbrände im Sommerverlauf. Nach Regionalangaben wurden seit Anfang Juli rund 220 Brände registriert; die verbrannte Fläche wird auf etwa 220 Hektar beziffert. Die Kombination aus Hitze, Trockenheit und zeitweise auffrischendem Wind erhöht die Ausbreitungsgefahr. Die administrativen Schritte folgen dem geltenden Piano regionale di previsione, prevenzione e lotta attiva contro gli incendi boschivi, das Zuständigkeiten, Eingriffsschwellen und die operative Abstimmung der Behörden festlegt.
Die Verlängerung dient vorrangig der Prävention und einer raschen, koordinierten Gefahrenabwehr, um Schäden an Wäldern, Siedlungsrandlagen und Infrastrukturen zu begrenzen. Konkrete Auflagen – etwa zu offenem Feuer, landwirtschaftlichen Arbeiten in Risikobereichen oder Zugangsbeschränkungen – konkretisieren die Präfekten und örtlichen Behörden per Verordnung; sie können je nach lokaler Gefahrenlage variieren. Ob die Voralarmphase über den 31. August hinaus erneut verlängert wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung und einer erneuten Risikobewertung der Regionalagentur ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).