Kurzmeldung
Die Regionalverwaltung der Emilia‑Romagna hat verbindlich Mittel im Bilancio 2026–2028 bereitgestellt, um die bestehende Befreiung vom Eigenanteil (Ticket) für ambulante Fachleistungen für Personen fortzuführen, die infolge von Unternehmenskrisen oder unfreiwilligem Arbeitsplatzverlust keine neue dauerhafte Beschäftigung gefunden haben. Die mehrjährige Finanzierung bezieht sich ausdrücklich auf die Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028; eine darüber hinausgehende, unbefristete Regelung wurde nicht beschlossen.
Die Maßnahme ergänzt eine bereits zuvor geschaltete Phase, die vom 15. September 2025 bis zum 31. August 2026 lief. Für die Fortführung sind pro Jahr 225.000 Euro eingeplant: davon 200.000 Euro zur Deckung der Befreiungen für ambulante Fachleistungen (Ausnahmecode E99) und 25.000 Euro zur Unterstützung Bedürftiger bei Arzneimitteln der Klasse C. Die finanzielle Bindung ist in den Haushaltsdokumenten der Regione Emilia‑Romagna sowie im Bollettino Ufficiale dokumentiert; die konkreten Verwaltungsakte und Veröffentlichungen regeln die Umsetzung.
Anspruchsberechtigte müssen die in den regionalen Vorgaben geforderten Nachweise beziehungsweise eine Eigenerklärung (Autocertificazione) vorlegen; der Ausnahmecode E99 ist an die in den Richtlinien definierten Krisenereignisse und an die Bedingung gebunden, dass seit dem Verlust der Beschäftigung keine dauerhafte neue Arbeit aufgenommen wurde. Je nach Fall können auch steuerlich abhängige Familienangehörige einbezogen werden. Weitere formale Voraussetzungen sind die Registrierung beim Servizio sanitario regionale, mögliche ISEE‑Grenzen und die Einhaltung der jeweils veröffentlichten Fristen.
Die Regelung gilt ausschließlich für Personen mit Wohnsitz oder Leistungsanspruch innerhalb der Region Emilia‑Romagna. Nationale Ticket‑Regelungen bleiben unberührt; eine Ausweitung auf andere Regionen oder auf Ebene des Staates ist nicht Teil des beschriebenen Haushaltsbeschlusses. Änderungen am Umfang oder an der Laufzeit sind an künftige Beschlüsse der Regione gebunden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).