Politik

Schuldekret tritt in Kraft: 30-Prozent-Quote und Schleierverbot sorgen für Proteste

Italiens Regierung setzt das Dl Scuola in Kraft: Ab 2027/2028 gilt in Eingangsklassen eine Obergrenze von 30 Prozent für bestimmte ausländische Schüler. Zudem verbietet das Dekret Niqab und Burqa im Unterricht. Gewerkschaften und Opposition…

In Italien ist am 25. September 2026 das Schuldekret Dl Scuola in Kraft getreten. Der als Decreto-Legge erlassene Text stammt vom Ministerrat und muss binnen 60 Tagen vom Parlament in Gesetzesform überführt werden. Kernpunkt ist eine Obergrenze von 30 Prozent für bestimmte ausländische Schülerinnen und Schüler in den ersten Klassen der Grundschule ab dem Schuljahr 2027/2028. Betroffen sind Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft, sofern sie nicht in Italien geboren wurden oder nicht mindestens zwei Jahre vorschulische Bildung im Land absolviert haben. Für weiterführende Schulen wird eine analoge Regel für Jugendliche ohne mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Jahre im nationalen Schulsystem eingeführt. Die Regierung begründet dies mit dem Ziel, die italienische Sprache als Integrationsschlüssel zu stärken und „Klassen-Ghettos“ zu vermeiden.

Das Dekret enthält zudem ein Verbot des Vollschleiers im Unterricht; ausdrücklich genannt werden Niqab und Burqa. Vorgesehen sind außerdem verpflichtende Italienischkurse für Eltern, wenn bei ihren Kindern gravierende Sprachdefizite festgestellt werden. Ausnahmen und Abweichungen von der Quote sind möglich, wenn eine Umverteilung organisatorisch oder räumlich nicht leistbar ist. Die Schulämter sollen die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler koordinieren; nähere Umsetzungsrichtlinien stehen aus.

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten kam es in mehreren Städten zu Demonstrationen. Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Parteien der Opposition sprechen von Ausgrenzung und kritisieren das Vorhaben als „rassistisch“. Fachverbände beanstanden zudem, dass begleitende Personal- und Finanzmittel für Schulen mit hohem Förderbedarf fehlen. Vertreter der Regierungskoalition verteidigen das Paket als pragmatische Integrationspolitik und verweisen auf Sprachförderung sowie auf flexible Ausnahmen.

Aus dem Quirinalamt wurde verlautet, dass Formulierungen des Entwurfs vor der Billigung überarbeitet wurden. Verfassungsrechtler diskutieren die Vereinbarkeit der Quotenregelung mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit Antidiskriminierungsnormen. Entscheidend wird zum einen die parlamentarische Umwandlung des Dekrets, zum anderen die spätere Anwendungspraxis: Gerichte und Verwaltungsbehörden könnten über Reichweite und Grenzen der Ausnahmen und über mögliche Beschwerden von Eltern entscheiden.

Für die Schulverwaltung bedeutet das Dekret kurzfristig eine organisatorische Belastung, langfristig hängt seine Wirkung von zusätzlicher Sprachförderung und von regionaler Kapazität ab. Politisch setzt die Regierung damit ein zentrales integrations- und bildungspolitisches Signal; die gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber dürfte die kommenden Wochen prägen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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