Italiens Regierung hat den Haushaltsentwurf (Manovra) für 2027 am 2. November 2026 nach Zustimmung des Quirinale an die Camera dei deputati übermittelt. Der Text enthält eine neue Exit Tax für Privatpersonen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen und ein Finanzvermögen von mindestens 800.000 Euro halten.
Auf latente Kapitalgewinne ist ein Satz von 26 Prozent vorgesehen. Der Entwurf markiert damit eine erhebliche Änderung des italienischen Steuerrahmens für vermögende Steuerpflichtige. Die Maßnahme ist Teil der Manovra und steht nun zur parlamentarischen Beratung an.
Änderungen in Ausschüssen und Plenum sind möglich. Der fiskalische Ertrag der Exit Tax wird in der Relazione tecnica als begrenzt ausgewiesen: Für 2027 werden Mehreinnahmen von rund 3,37 Millionen Euro veranschlagt, für die Jahre 2028 bis 2031 jeweils etwa 6,74 Millionen Euro. Befürworter betonen, die Regel verhindere, dass im Inland entstandene stille Reserven der italienischen Besteuerung entzogen werden, sobald Steuerpflichtige ins Ausland umziehen.
Kritiker, darunter das Istituto Bruno Leoni, sprechen von einer „patrimoniale mascherata“ und warnen, die Neuregelung könne Italiens Attraktivität für wohlhabende Zuziehende mindern. Faktisch knüpft der Entwurf an bestehende Grundsätze an, erweitert sie aber auf private Anleger: Bislang erfasste das italienische Recht latente Gewinne beim Wegzug vor allem bei Unternehmen und unternehmerischer Tätigkeit (Artikel 166 TUIR). Die Details der Anwendung auf Privatpersonen bleiben in mehreren Punkten offen und werden voraussichtlich Gegenstand der Beratungen und späterer Verwaltungspraxis durch die Agenzia delle Entrate sein.
Dazu zählen Bewertungsstichtag und Ermittlung der stillen Reserven, Ausnahmen für besondere Steuerregime sowie Mechanismen zur Vermeidung doppelter Besteuerung in Abkommensfällen. Klar ist hingegen der Adressatenkreis: natürliche Personen mit erheblichen Finanzanlagen, die Italien verlassen. Unmittelbare Auswirkungen sind primär fiskalischer Natur; mögliche mittelbare Effekte auf Zuzug, Kapitalverkehr und Steuerplanung sind derzeit Annahmen und nicht empirisch belegt.
Der weitere Zeitplan hängt von der Arbeit der Parlamentsausschüsse und dem Plenarkalender ab. Erst nach der Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt sowie etwaigen Durchführungsbestimmungen der Agenzia delle Entrate wird die Exit Tax Rechtssicherheit entfalten. Bis dahin bleibt die in der Manovra skizzierte Ausgestaltung vorläufig.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).