Wirtschaft

Parlament beschließt Gesetzesdelega: Italien eröffnet rechtlichen Weg für zivilen Kernenergieeinsatz

Am 23. September 2026 hat das italienische Parlament die Gesetzesdelega für eine Regelung zur sogenannten nachhaltigen Kernenergie verabschiedet. Die Regierung hat nun zwölf Monate Zeit für die Ausarbeitung der Durchführungsdekrete.

Kurzmeldung

Das italienische Parlament hat am 23. September 2026 endgültig eine Gesetzesdelega (legge delega) verabschiedet, die die Regierung ermächtigt, innerhalb von zwölf Monaten durch Dekrete einen Rechtsrahmen für die Produktion und Nutzung von Energie aus nuklearen Quellen zu schaffen. Der Beschluss betrifft neben Genehmigungsverfahren auch Regelungen zu Brennstoffherstellung, Rückbau, Abfallentsorgung und Forschung zur Kernfusion. Die Delegation legt Fristen und Zuständigkeiten fest, bestimmt aber keine konkreten Standorte oder Einzelprojekte.

Regierungsvertreter — namentlich Umwelt- und Energieminister Gilberto Pichetto Fratin — stellten die Maßnahme als Beitrag zu Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimazielen dar und nannten als mögliche Technologien auch kleine modulare Reaktoren (SMR) als frühere, technisch leichter zu realisierende Option. Offizielle Stellungnahmen enthalten exemplarische Zeitrahmen; Minister Pichetto Fratin nannte in der Debatte potenzielle Inbetriebnahmen in den frühen 2030er-Jahren als denkbar, abhängig vom Inhalt der Dekrete und von Genehmigungsverfahren.

Opposition und Umweltverbände forderten hingegen präzisierte Regeln für unabhängige Sicherheitsaufsicht, eine verbindliche Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle sowie klare Beteiligungsrechte der Regionen. Historische Referenden von 1987 und 2011 bleiben ein relevanter politischer Kontext und prägen die öffentliche Debatte über Akzeptanz und Risiken.

Die Delegation sieht die Einbindung mehrerer Ministerien vor; federführend ist das Ministero dell'Ambiente e della Sicurezza energetica. Daneben sind Maßnahmen zur Finanzierung, Haftung, Netzintegration und zu Ausgleichsleistungen für betroffene Kommunen vorgesehen. Die verfassungsmäßige Einordnung des Umweltschutzes wurde im parlamentarischen Text ausdrücklich berücksichtigt.

Mit dem Beschluss vom 23. September 2026 beginnt in Italien eine gesetzliche Umsetzungsphase, in der die Regierung die konkreten Rahmenbedingungen für einen möglichen zivilen Einsatz der Kernenergie festlegen muss. Ob und in welchem Umfang daraus reale Bau- und Investitionsprojekte folgen, hängt wesentlich von den in den kommenden zwölf Monaten vorgelegten Dekreten, von technischen Bewertungen sowie von regionalen und gesellschaftlichen Akzeptanzbedingungen ab.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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