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Opposition in Friaul-Julisch Venetien drängt Fedriga zu Regeln für Suizidassistenz wie in Venetien

Oppositionsfraktionen in Triest fordern am 31. August 2026 von Präsident Massimiliano Fedriga eine Regelung zur Suizidassistenz nach dem Vorbild des Veneto, wo eine Volksinitiative und weitere Vorlagen beraten werden.

In Friaul-Julisch Venetien wächst der Druck auf die Regionalregierung von Präsident Massimiliano Fedriga, die Voraussetzungen für den Zugang zur Suizidassistenz zu regeln. Oppositionsfraktionen im Regionalrat verlangten am 31. August 2026 in Triest, dem Beispiel des Veneto zu folgen und die Umsetzung klarer Verfahren in der regionalen Gesundheitsversorgung vorzulegen. Anlass sind erneute Initiativen im Veneto, wo eine von der Associazione Luca Coscioni unterstützte Volksinitiative sowie parteiübergreifende Vorstöße in Ausschüssen beraten werden.

Hintergrund ist das Urteil 242/2019 des Verfassungsgerichtshofs. Es definiert in Italien den eng gezogenen Rahmen für den Zugang zum sogenannten suicidio medicalmente assistito: Danach kommen volljährige, urteilsfähige Personen mit unheilbarer, von unerträglichem Leiden begleiteter Krankheit in Betracht, sofern sie von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig sind. Ungeklärt ist, wie Regionen organisatorische Abläufe präzisieren dürfen – etwa zur ärztlichen Begutachtung, zu Fristen, zur Einbindung von Ethikkomitees und zur Sicherstellung palliativmedizinischer Alternativen.

Im Veneto wurde die Volksinitiative zur Verfahrensregelung erneut ins Parlament der Region eingebracht. Vertreter von Regionalregierung und Regionalrat haben in den vergangenen Monaten öffentlich eine Beratung signalisiert, teils mit Verweis auf eine zügige Befassung, teils mit Vorbehalten aufgrund weltanschaulicher und politischer Einwände. Konkrete Abstimmungstermine liegen dort in den zuständigen Gremien.

In Friaul-Julisch Venetien verweisen Kritiker darauf, dass ohne regionale Leitplanken Betroffene auf uneinheitliche Praxis und lange Prüfwege stoßen könnten. Im Regionalrat sind seit 2023 wiederholt Anträge und Debatten dokumentiert worden. Eine spezifische, verabschiedete Norm der Region liegt bisher nicht vor. Befürworter einer Regelung argumentieren, klar definierte Verfahren würden Rechtssicherheit schaffen und zugleich die Palliativversorgung stärken. Gegner heben ethische Konflikte, die Gewissensfreiheit der Ärzteschaft und mögliche Anreize für Verlagerungen zwischen Regionen hervor.

Faktisch hängt der Fortgang an zwei Voraussetzungen: erstens an der politischen Entscheidung der Regionalregierung von Friaul-Julisch Venetien, ob sie – in enger Anlehnung an das Urteil 242/2019 des Verfassungsgerichtshofs – einen Gesetzentwurf zur organisatorischen Ausgestaltung vorlegt; zweitens an der Ausstattung der regionalen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere bei Palliativversorgung und interdisziplinären Begutachtungen. Bis zu einem förmlichen Beschluss bleiben die öffentlichen Stellungnahmen der beteiligten Akteure Interessenbekundungen; rechtsverbindliche Änderungen können nur über den Regionalrat beschlossen werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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