Die Regione Lombardia hat die zeitliche Staffel für Fahrbeschränkungen von Diesel-Fahrzeugen der Norm Euro 5 bestätigt. Nach den aktuellen regionalen Unterlagen treten die dauerhaften Regeln für Pkw (Kategorie M1) am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für leichte und mittlere Nutzfahrzeuge (unter anderem N1 und N2) sowie Busse der Kategorie M2 ist der Beginn zum 1. Oktober 2027 vorgesehen; für schwere Lkw und Reisebusse (unter anderem N3 und M3) folgen die Beschränkungen am 1. Oktober 2028. Die Giunta regionale verankert die Maßnahmen im Paket zur Luftreinhaltung und ordnet sie den betroffenen städtischen Gebieten nach regionaler Einteilung zu.
Der regionale Fahrplan steht im Rahmen des Accordo del Bacino Padano, in dem Lombardei, Piemont, Venetien und Emilia-Romagna Maßnahmen zur Emissionsminderung abstimmen. Er ergänzt zeitweilige Feinstaub- und Stickoxid-Alarmstufen durch permanente Regeln für ältere Antriebe. In der Lombardei gelten die neuen Beschränkungen in den größeren Kommunen, darunter Milano, Brescia, Monza und Bergamo, abhängig von der jeweiligen Zonierung und den Ausnahmen. Übergangsregelungen und Förderprogramme sollen Privathaushalte und Unternehmen beim Ersatz betroffener Fahrzeuge unterstützen; Details sind in den regionalen Durchführungsbestimmungen genannt.
Für das Stadtgebiet von Milano bleiben die kommunalen Zonen Area B und Area C eigenständige Rechtsrahmen. Deren Abgrenzung, Kontrollen und Ausnahmen – etwa für Lieferverkehre oder besondere Berufsgruppen – werden durch städtische Verordnungen festgelegt und können sich in Anwendungsbereich und Zeitpunkt von den regionalen Standards unterscheiden. Entscheidend ist daher die Kombination aus regionaler Fahrzeugkategorie und örtlicher Zone, in der das Fahrzeug eingesetzt wird.
Politische Bewertungen und Forderungen zu weiteren Verschiebungen sind in den vergangenen Monaten kontrovers diskutiert worden. Maßgeblich für die Praxis sind jedoch die veröffentlichten regionalen Regeln. Änderungen des Beginnsdatums würden eines formellen Beschlusses der Giunta regionale bedürfen. Bislang liegt ein solcher Beschluss für eine generelle Verlagerung des Pkw-Starts auf 2027 nicht vor.
Für Pendlerinnen und Pendler sowie Flottenbetreiber bedeutet der bestätigte Stufenplan: Die Planung sollte sich an den genannten Startzeitpunkten 1. Oktober 2026, 1. Oktober 2027 und 1. Oktober 2028 orientieren, ergänzt um kommunale Ausnahmen und die Möglichkeit von Förderprogrammen beim Fahrzeugtausch.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).