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Lazio bestätigt 25 Euro Jahresbeitrag fürs Pilzesammeln

Die Region Lazio hat ihre Hinweise aktualisiert: Für das Sammeln wild wachsender Pilze bleiben 25 Euro pro Jahr für Einwohner und 40 Euro für Nichtansässige fällig.

Die Region Lazio hat ihre Informationsseiten zur Pilzsammlung aktualisiert und den bestehenden Jahresbeitrag bestätigt: Einwohner zahlen weiterhin 25 Euro pro Jahr, Nichtansässige 40 Euro. Nach Angaben der Verwaltung gilt die Pflicht für das jeweilige Sammeljahr und ist Voraussetzung, um wild wachsende, oberirdische Pilze zu sammeln. Die Aktualisierung erfolgte Ende August 2026.

Rechtsgrundlage ist die Legge regionale n. 32/1998 zur Sammlung und Vermarktung wild wachsender Pilze, ergänzt durch spätere Änderungen. Die Bestimmungen sehen neben dem Beitrag unter anderem den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation vor, etwa durch ein mykologisches Teilnahmezertifikat. Zudem sind Ausnahmen geregelt, etwa für bestimmte Personengruppen; Einzelheiten nennt die Region in den Ausführungs- und Anwendungshinweisen.

Für die praktische Umsetzung und Kontrolle sind die Ispettorati micologici der örtlichen Gesundheitsbehörden zuständig. In Lazio treten diese als Abteilungen der Aziende Sanitarie Locali (ASL) auf, die unter anderem Sammelregeln erläutern, Kurse und Beratungen anbieten und Kontrollen begleiten. In den Hinweisen wird gefordert, bei Kontrollen die Zahlungsbestätigung für den Jahresbeitrag gemeinsam mit dem Teilnahmezertifikat oder dem Tesserino regionale mitzuführen. Kommunen können darüber hinaus zeitlich begrenzte Genehmigungen ausstellen und übernehmen lokale Aufsichtstätigkeiten.

In der öffentlichen Debatte wird der Beitrag seit Jahren unterschiedlich bewertet. Kritiker bezeichnen ihn als überholt und verweisen darauf, dass die Regelung in den 1990er Jahren eingeführt und seither im Kern beibehalten worden sei. Befürworter argumentieren, die Abgabe finanziere Schutz- und Kontrollaufgaben und trage zur Qualitätssicherung bei, etwa durch mykologische Inspektionen und Aufklärung. Überregionale Medien wie La Stampa ordnen den Beitrag in die Diskussion über kleinteilige Gebühren ein, die mit Verwaltungsaufgaben begründet werden.

Die jetzige Aktualisierung der Hinweise ändert am materiellen Rechtsstand nichts Grundlegendes: Der Beitrag bleibt fällig, bis der Regionalrat Lazio eine abweichende Gesetzesänderung verabschiedet. Für Sammler wichtig bleiben deshalb drei Punkte: Erstens die fristgerechte Entrichtung des Jahresbeitrags in der vorgesehenen Höhe, zweitens der Nachweis einer anerkannten Qualifikation oder das Vorliegen einer ausdrücklich geregelten Ausnahme, drittens die Einhaltung der einschlägigen Sammel- und Mengenbegrenzungen. Verstöße können verwaltungsrechtliche Folgen haben.

Ein Vergleich mit anderen Regionen zeigt, dass ähnliche Regelungen in Italien verbreitet sind, die Details aber variieren. Die Entscheidung der Region Lazio setzt damit vor Beginn der herbstlichen Saison vor allem ein Signal der Kontinuität und Rechtsklarheit für Einwohner und auswärtige Sammler.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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