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Italien will Essig klarer kennzeichnen: Rohstoff muss aufs Etikett

Der Gesetzentwurf Coltiva Italia schreibt die Angabe der landwirtschaftlichen Ausgangsware bei der Bezeichnung Aceto vor. Ein Ministeriumspapier erläutert die Pflichten, das Parlament berät den Text.

Italien präzisiert im Rahmen des Gesetzentwurfs Coltiva Italia die Kennzeichnung von Essig: Die allgemeine Bezeichnung „aceto“ soll nicht mehr allein stehen dürfen, sondern muss auf dem Etikett durch die verwendete landwirtschaftliche Rohware ergänzt werden, etwa als „aceto di vino“, „aceto di mele“ oder „aceto di riso“. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und eine eindeutige Rückverfolgbarkeit der Herkunft.

Das Ministero delle politiche agricole, della sovranità alimentare e delle foreste hat dazu ein erläuterndes Dokument vorgelegt, das die Pflicht zur vollständigen Produktbezeichnung beschreibt. Die Auslegung knüpft an bestehende Bestimmungen an und konkretisiert Artikel 49 einer einschlägigen Rechtsgrundlage. Vorgesehen ist zudem eine Ermächtigung, die Kriterien und Durchführungsmodalitäten per Ministerialdekret festzulegen. Dazu zählen Vorgaben für Registrierung und Kontrollen im Informationssystem SIAN.

Der Entwurf ist Teil des Pakets Coltiva Italia zur Konsolidierung und Entwicklung des Agrarsektors und wird im Parlament beraten. Die Dokumentation der Camera dei Deputati verweist auf eine erste Lesung und auf begleitende Unterlagen, die den Kennzeichnungsgrundsatz im Sinne des Verbraucherschutzes festhalten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind noch Änderungen möglich; die endgültigen technischen Vorgaben sollen nach Inkrafttreten per Dekret präzisiert werden.

Branchenverbände wie der Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena und Vertreter der Getränke- und Lebensmittelwirtschaft begrüßen die Klarstellung. Sie erwarten weniger Auslegungsstreitigkeiten bei der Vermarktung und eine Vereinheitlichung der Etikettenpraxis. Hersteller und Händler müssten Etiketten, Produktdatenbanken und Verpackungen dort anpassen, wo heute nur „aceto“ ohne Rohstoffangabe geführt wird.

Rechtlich bleibt der Rahmen des Unionsrechts maßgeblich: Nationale Vorgaben zur Verkehrsbezeichnung und Etikettierung müssen mit dem europäischen Lebensmittelrecht in Einklang stehen. Die italienische Regierung betont, dass die Ausführungsbestimmungen diesen Vorrang beachten sollen.

Für den Markt könnte die Neuregelung zweierlei Wirkung haben: Sie schafft klare Leitplanken gegen irreführende Allgemeinbegriffe und stützt Qualitätssegmente, die ihre landwirtschaftliche Herkunft hervorheben. Gleichzeitig dürfte der Umstellungsaufwand vor allem bei Eigenmarken und Importprodukten spürbar sein, sofern dort bisher keine eindeutige Rohstoffangabe erfolgt. Entscheidung und Zeitplan hängen nun vom weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens in Rom ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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