Wirtschaft

Italien veröffentlicht Kernbausteine der Steuerreform, ein Gesamtkodex fehlt

Rom präzisiert im August 2026 zentrale Teile der Delega fiscale mit mehreren Dekreten. Ein einheitlicher Steuerkodex bleibt vorerst aus; Übergangsregeln und Korrekturen erhöhen die Komplexität.

Die italienische Regierung hat Anfang August 2026 mehrere gesetzesvertretende Dekrete zur Steuerreform im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. Die Texte betreffen vor allem Verfahrenspflichten und Prüfungen, Einkommensteuern, Mehrwertsteuer sowie Sanktionen. Sie bilden zentrale Elemente der seit 2023 beschlossenen delega fiscale ab, ersetzen aber das bestehende System nicht vollständig. Ein zusammengeführter Codice tributario liegt weiterhin nicht vor.

Konkret erschienen am 6., 7. und 11. August 2026 neue Regelwerke, die einzelne Materien ordnen und bestehende Vorschriften koordinieren. Kurz darauf folgten Berichtigungen und Übergangsbestimmungen, um Anwendungsfragen zu klären. Die amtlichen Fassungen sind in der Gazzetta Ufficiale zugänglich; konsolidierte Stände werden fortlaufend über Normattiva nachgeführt. Behördenhinweise und Fachkommentare betonen, dass die Reformschritte rechtstechnisch wichtig sind, in der Praxis aber vorübergehend mehr Schnittstellen erzeugen.

Rechtsgrundlage ist die Legge 9. August 2023, n. 111, mit der das Parlament die Regierung ermächtigte, die Steuerrechtsordnung in einem mehrstufigen Verfahren zu überarbeiten. Die delega fiscale 2023 sieht Testi unici vor, die verstreute Normen bündeln und vereinfachen sollen. Die im August 2026 veröffentlichten Dekrete setzen erhebliche Teile davon um, doch bleiben Parallelstrukturen und Übergangsfristen bestehen. Dadurch kommt es zu Umnummerierungen, Querverweisen und gestaffelten Inkrafttreten, die Beratungspraxis und Verwaltung zunächst belasten.

Politisch wird der Fortschritt unterschiedlich bewertet. Regierungsvertreter verweisen auf die historische Breite der Maßnahmen seit den 1970er Jahren und auf die Abstimmung mit europäischen Vorgaben. Aus Berufsverbänden heißt es hingegen, die erhoffte Vereinfachung trete erst ein, wenn zentrale Materien abschließend zusammengeführt sind und redaktionell bereinigt vorliegen. Die Finanzverwaltung hat ergänzende Anwendungshinweise angekündigt, um die Übergangsphase zu stabilisieren.

Für Steuerpflichtige und Unternehmen bedeutet der Stand von August 2026: teils neue Abläufe bei Pflichten und Kontrollen, präzisere Regeln bei Einkommen- und Umsatzsteuern sowie angepasste Sanktionsrahmen. Wo Testi unici bereits erlassen wurden, schaffen sie mehr Kohärenz; zugleich bleiben ältere Bestimmungen in Kraft, solange eine Gesamtkodifikation nicht verabschiedet ist. Eine Bewertung der fiskalischen Wirkungen ist erst möglich, wenn die noch ausstehenden Verordnungen und etwaige Nachbesserungen vorliegen. Fest steht: Der Weg zu einem eigenständigen, einheitlichen Codice tributario ist fortgeschritten, aber nicht abgeschlossen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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