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Italien und Schweiz streiten über Arztrechnungen nach Brand in Crans-Montana

Schweizer Krankenhäuser fordern rund 1,5 Millionen Franken für Behandlungen verletzter Italiener. Rom weist die Rechnungen zurück, der Kanton Wallis entlastet die Familien.

Der Streit um die Kosten der Notfallbehandlung nach dem Brand im Nachtlokal Le Constellation in Crans-Montana hat eine neue Stufe erreicht. Seit dem 9. Oktober berichten italienische und Schweizer Medien über Rechnungen Schweizer Krankenhäuser in Höhe von insgesamt rund 1,5 bis 1,6 Millionen Franken, die im Zusammenhang mit der Versorgung italienischer Verletzter stehen sollen. Betroffen sind demnach zwölf junge Italiener, die in der Brandnacht schwer verletzt wurden.

Die italienische Regierung weist die Forderungen zurück. Aus Rom heißt es, es handle sich um medizinische Leistungen im Kontext eines Strafverfahrens nach einer Katastrophe; Verantwortlichkeiten der lokalen Behörden in der Schweiz würden geprüft. Solange diese Fragen offen seien, dürfe die Kostenlast nicht einseitig italienischen Stellen oder Familien auferlegt werden. Im Parlament in Rom wird parallel über staatliche Unterstützung der Betroffenen und mögliche Übernahmen von Folgekosten beraten.

Der Kanton Wallis wiederum betont, die Familien seien von Zahlungsverpflichtungen befreit. Nach Angaben aus kantonalen Stellen wurden Mitteilungen teils standardisiert verschickt; Betroffene seien inzwischen informiert, dass sie die Beträge nicht begleichen müssten. Zugleich kündigte die kantonale Verwaltung Kooperation mit italienischen Behörden an, um die offene Kostenfrage zu klären. Einzelrechnungen von bis zu 65.000 Franken pro Fall waren bereits im Frühjahr bekannt geworden.

Diplomatisch steht nun zur Debatte, ob die Ausgaben nach bestehenden Regeln der grenzüberschreitenden Versorgung und bilateralen Abkommen oder aus humanitären Erwägungen getragen werden. Mehrere italienische Regionen, darunter die Lombardei, prüfen zivilrechtliche Ansprüche, da sie Transport- und Betreuungsleistungen für Verletzte organisiert und vorfinanziert haben. Die Staatsanwaltschaft in Sion führt die strafrechtlichen Ermittlungen; die Frage, wer am Ende für die Behandlungskosten aufkommt, bleibt rechtlich ungeklärt.

Als nächste Schritte sind Gespräche zwischen dem Schweizer Bundesrat und dem italienischen Außenministerium angekündigt. Öffentliche Aussagen des Kantons Wallis zur Entlastung der Familien und die Existenz von Krankenhausrechnungen sind belegt. Ob und in welchem Umfang Schweizer oder italienische Stellen, Versicherungen oder mögliche Verantwortliche im Strafverfahren die Kosten übernehmen, ist derzeit offen. Damit verengt sich der Konflikt auf die Abgrenzung zwischen humanitärer Soforthilfe, Versicherungsdeckung und staatlichen Zuständigkeiten – und entwickelt sich zu einem Fall, der über die betroffenen Familien hinaus grundsätzliche Fragen der grenzüberschreitenden Gesundheitskosten berührt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen