Italien hat die nationale Aufsicht für Künstliche Intelligenz neu geordnet und einen staatlich begleiteten Prüfraum für KI-Anwendungen eingerichtet. Maßgebliche Legislativdekrete wurden im September und Oktober 2026 in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. Sie präzisieren, wie das europäische Regelwerk AI Act im Land überwacht und durchgesetzt wird, und legen Kooperationspflichten zwischen bestehenden Behörden fest.
Kern der Regelung ist die Zuweisung klarer Zuständigkeiten für Aufsicht, Sanktionen und Marktüberwachung. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen Risikobewertungen dokumentieren und Transparenzpflichten erfüllen; Verstöße können geahndet werden. Ein Comitato di Coordinamento soll die Zusammenarbeit zwischen Ressorts und Aufsichtsstellen bündeln und Doppelarbeit vermeiden. Parallel schafft die Regierung ein spazio di prova, in dem Unternehmen und Forschungseinrichtungen Anwendungen unter regulatorischer Begleitung testen können. Ziel ist es, Innovation zu ermöglichen, ohne die Schutzstandards des AI Act zu unterlaufen.
Die Dekrete verankern zugleich die Einbindung bereits bestehender Fachaufsichten. Dazu zählen insbesondere die Agenzia per l’Italia Digitale bei Fragen der technischen Standards und öffentlichen Beschaffung, die Datenschutzbehörde bei Grundrechts- und Datenverarbeitungsthemen sowie fachliche Aufsichten in Finanz- und anderen regulierten Sektoren. Die Regierung betont, dass hochriskante Anwendungen besonders strengen Anforderungen unterliegen und bestimmte Praktiken – etwa nicht einwilligungsbasierte biometrische Massenüberwachung oder manipulative Deepfakes – unzulässig bleiben oder strafbewehrt sind. Für KI-Eingriffe in Arbeitsverhältnisse werden zusätzliche Schutzvorkehrungen aufgeführt; das Ministerium für Arbeit soll hierzu Durchführungsbestimmungen präzisieren.
Wirtschaftsverbände begrüßen den Prüfraum als Möglichkeit, Produkte schneller marktreif zu machen, warnen aber vor Mehrbelastungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn Melde- und Dokumentationspflichten nicht schlank gestaltet werden. Bürgerrechtsorganisationen sehen in der institutionell gestützten Koordination einen Fortschritt, verlangen jedoch klare Leitlinien zur Grundrechtsfolgenabschätzung und wirksame Beschwerdewege für Betroffene. Ministerien verweisen darauf, dass weitere technische Normen und Handreichungen folgen und dass die Aufsicht schrittweise mit den europäischen Fristen des AI Act skaliert wird.
Mit der Festlegung der nationalen Zuständigkeiten und dem Start des spazio di prova schafft Italien die organisatorischen Voraussetzungen, um die EU-Vorgaben praxisnah umzusetzen. Wie effizient die Aufsicht greift, hängt von der Ausgestaltung der noch ausstehenden Detailvorschriften und der täglichen Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).