Gesellschaft

Friuli Venezia Giulia: 850.000 Euro Zuschuss für Klimageräte für Über-70‑Jährige

Die Region Friuli Venezia Giulia stellt 850.000 Euro bereit: Personen ab 70 Jahren mit ISEE ≤ 25.000 Euro in dicht besiedelten Gemeinden können einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro beantragen. Antragszeitraum: 16. September…

Kurzmeldung

Die Autonome Region Friuli Venezia Giulia hat mit einem Dekret vom 2. September 2026 eine befristete Fördermaßnahme zur Anschaffung und Installation von Klimaanlagen für Privathaushalte beschlossen. Die Dotierung beträgt 850.000 Euro. Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 70 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in einem der in der Verfügung genannten Gemeinden haben und ein Isee von höchstens 25.000 Euro nachweisen. Voraussetzung ist zudem, dass die Wohnadresse in einem Gemeindebezirk mit einer Bevölkerungsdichte von mehr als 300 Einwohnern je Quadratkilometer liegt und in der geförderten Wohneinheit bislang kein System zur sommerlichen Klimatisierung installiert ist.

Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 Euro pro Antrag. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das regionale Online-Portal möglich (Istanze Online). Der Antragszeitraum beginnt am 16. September 2026 um 10:00 Uhr und endet am 14. Oktober 2026 um 16:00 Uhr. Grundlage der Fristen ist das Dekret des Direttore del servizio vom 2. September 2026 (Decreto n. 47004/GRFVG).

Technische Mindestanforderungen an die Geräte, Nachweispflichten für Alters- und Wohnsitzbestätigung sowie die Regeln zur Kumulation mit anderen öffentlichen Beihilfen sind in der amtlichen Bekanntmachung und im Amtsblatt der Region festgelegt. Die Region weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mittel begrenzt sind und die Bearbeitung nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt; vollständige Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen und Isee‑Nachweise sollten daher vorab vorbereitet werden.

Die konkrete Liste der begünstigten Gemeinden und Quartiere sowie das vollständige Antragsformular sind in den amtlichen Verfügungen der Regione Autonoma Friuli Venezia Giulia veröffentlicht. Für Detailfragen und verbindliche Auslegungen gelten die offiziellen Dokumente der Region und die Veröffentlichungen im regionalen Amtsblatt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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